57b des Bundesgesetzblattes, BGBL Nr. 102/61, oder die abgeschlossene Weiterbildung für diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern/-pfleger zu leitenden Pflegepersonen der 1. Führungsebene, entsprechend dem GuKG nach Bundesgesetzblatt 108/97, vom 19.8.1997 Wünschenswert wäre eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung Wünschenswert
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